Niemand geht freiwillig zu einem Steuerberater, der Steuerrecht für eine tolle Sache hält und seinen Klienten empfiehlt, viel Steuern zu zahlen.
Wieso gibt es so viele Datenschutzberater, die das in ihrem Bereich anders sehen?
Die Frage ist provokant gestellt, hat aber einen ernst gemeinten Hintergrund. Wie sollte digitales (Datenschutz-) Recht aussehen, das auch wirklich „funktioniert“?
Die #DSGVO zwingt Verantwortliche und deren Berater fast unvermeidbar in Vermeidungsstrategien. Grund: Es gibt kaum positive Anreize zum Datenschutz. Wer den Anreizen der #DSGVO folgt, zielt vor allem darauf eine gute #Papierlage herzustellen, um Haftungsriken zu vermeiden.
Die wenigen Bereiche, die man in den Bereich #Anreizregulierung fassen könnte (Cofe of Conduct, Zertifizierungen, Standardvertragsklauseln, Datenschutzicons) werden bislang eher stiefmütterlich behandelt. Es gibt Projekte - aber wenige, und es geht (zu) langsam.
Im Ergebnis führt das zu einem #Datenschutzrecht, das auf die Anwender vor allem schwerfällig, nervig und innovationsfeindlich wirkt. Unternehmen versuchen um die #DSGVO herumzuplanen, statt Datenschutz als Eigenwert zu begreifen.
Und das hat eben nicht mit einer vermeintlich verkorksten Unternehmenskultur zu tun, sondern mit denn Datenschutzrecht selbst. Die #DSGVO reguliert undifferenziert und unflexibel, und gerne auch völlig unnötig. Das scharfe Schwert der #DSGVO wird dabei stumpf geschliffen.
Für funktionierendes digitales Recht, das auch wirklich zum Schutz der Menschen beiträgt, muss deshalb gelten: Weniger ist mehr. Und Flexibilität ist ein wichtiger Eigenwert. Wir brauchen mehr „Gummiklauseln“, mehr #Anreizregulierung und weniger harte Bußgeldandrohungen.
Ich freue mich auf spannende Debatten auf der #SoKo18. #dut
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