#DSGVO#Abmahnung 3. Schon jetzt könnten all die vielen nicht vorhandenen oder gg das TMG verstoßenden Datenschutzerklärungen und andere Verstöße gg das BDSG abgemahnt werden. 4. Das passiert sogar. Aber dann doch so selten, dass es ofdensichtlich nicht bekannt ist.
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5. Um es ganz deutlich zu machen: In diesem Punkt (#Abmahnungen wg Datenschutzverstößen) ändert sich die Rechtslage überhaupt nicht durch die #DSGVO. 6. "Aber das Risiko steigt jetzt!!!" - Eher nicht, und zwar aus den folgenden Gründen:
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#DSGVO#Abmahnung
a. Theoretisch gibt es mehr Infopflichten. Praktisch haben nur wenige DS-Erklärung die Anforderung erfüllt, es hätre also schon bislang ohne Ende abgemahnt werden können.
b. Anwälte können nicht alleine abmahnen. Sie brauchen rechtsverletzte Mandanten.
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c. Im Bereich #DSGVO wird sich jeder Wettbewerber (dh andere Webseitenbetreiber) sehr gut überlegen, ob er #Abmahnungen vornimmt. Dafür müsste sein eigenes Haus komplett sauber sein (ha ha).
d. "Aber die Verbände!" - Ja, die dürfen jetzt auch im Datenschutz abmahnen. Aber:
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(1) Das dürfen die jetzt schon. Hat wieder nix mit der #DSGVO zu tun. (2) Verbände dürfen idR nur ganz kleine Gebühren für #Abmahnungen erheben auferlegen. (80-200 EUR).
d. "Aber die Abmahnindustrie!" - ja, mglw werden sich e Webseitenbetreiber u e Anwalt zusammen tun, aber
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(1) Wenn es nur darum geht, über wettbewerbrechtliche #Abmahnungen wg Fehlern in DS-Erklärungen ein Geschäftsmodell zu bilden .. nun da hat schon der ein oder andere seine Zulassung verloren, der das mit Impressumsfehlern versuchte. 7/×
(2) Von daher: Auch das wird mehr herbeigeredet, als tatsächliche Risiken zu sehen sind. (3) WICHTIG: Ich sagte nicht (!), dass jede UWG-#Abmahnung rechtwidrig sei oder die Kollegen rechtswidrig handeln würden.
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#dsgvo#abmhnung 7. Fazit: Warum sich nahezu in eine Panik wegen #Abmahnwellen im Hinblick auf die #DSGVO hineingesteigert wird, lässt sich sachlich nicht so recht begründen.
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8. Im Blog von @Loeffel_Abrar findet sich e Artikel, der die Abmahnfähigkeit von #DSGVO Verstößen in Frage stellt. 9. "Ja, aber die Aufsichtsbehörden!" - Ja, die gibt es, aber:
a. Die werden nicht proaktiv den Blogger nebenan prüfen.
b. Sprechen die keine #Abmahnungen aus
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c. Sondern Maßnahmen. Diese haben aber verhältnismäßig zu sein. D.h. hier wird es voraussichtlich Hinweise u ggf. Verwarnungen n Art 58 #DSGVO geben, aber ziemlich sicher nicht sofort Bußgelder beim "Blogger nebenan" oder dem "Mini-Online-Shop"
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Also: Etwas mehr Sachlichkeit, durchatmen und schon hängt kein Riesendamoklesschwert von #Abmahnungen oder Millionen-Bußgeldern über einem, sondern ganz normale Rechtslagen.
Schönen Sonntag! Ich geh mal frühstücken und dann arbeiten. #DSGVO
12/12
Guten Morgen. Und diese richtige Bemerkung des Kollegen Windau (Richter) gehört auch noch unbedingt an diesen Thread:
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Hoffe noch sehr auf Diskussion, ob nun der "Klassiker" E-Mail gg Whitepaper unter Kopplungsverbot fällt. mE nein, da Grds der Privatautonomie vorrangig ist u Betroffener entscheiden kann, ob er seine E-Mail-Adresse gg Informationen aus Whitepaper leisten möchte. #KTDS18 1/x
Betroffenen steht auch nicht schutzlos dar. Kann widerrufen und daneben auch alle anderen Betroffenenrechte ziehen. #KTDS18#Kopplungsverbot#DSGVO
.@nhaerting hat meine Frage iBa Privatautomie als Vorrang z Kopplungsverbot etwas komplexer dargestellt. Aber Gierschmann sieht auch die Möglichkeit der Vertragsgestaltung als Grundlage für DV. Vom @lfdi_bw weiß ich, dass Auffassung grds für denkbar gehalten wird. #KTDS18